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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388266 | ||
Datum | 25.02.2007 15:19 MSG-Nr: [ 388266 ] | 17595 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jochen Geßner Wie sieht denn bei euch die Praxis auf Bundesfernstraßen aus ? Wenn Meisterei zeitnah verfügbar wird diese zugezogen. nach Ausdünnunng der Standorte und Reduzierung im Bereitschaftsdienst bekomme ich diese aber nicht immer zeitnah ran. --> Polizei verständig ggfs. Feuerwehr. Jetzt hat sich aber ein Abschleppunternehmen hierzu entsprechende Ausrüstung beschafft. ich hoffe auf rege Beauftragung durch die zuständigen Stellen. Das Problem ist nämlich schlicht, daß das was wir ans Feuerwehr mit staub- oder granulatgebundenem Bindemittel machen a) nicht wirklich ausreichend ist um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen b) bei "älteren" oder "breitgefahrenen" Ölspuren gleich vollkommen witzlos ist. Und deshalb hat es auch nichts damit zu tun, ob die Polizeiuns oft oder zu oft alarmiert, sondern schlicht damit dass sie es auch in 90% der Fälle sein lassen könnte, da das was wir tun ohnehin nur eine Alibifunktion hat. Interessant ist auch, wenn die zuständigen Meistereien große Augen bekommen wenn sie um ersten mal hören, daß es da gewisse Empfehlungen von Fachstellen auf Bundesebene gibt, wie damit eigentlich umzugehen ist ("...können Sie mir das bitte mal aufs Fax legen..."). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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