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Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland388353
Datum26.02.2007 00:21      MSG-Nr: [ 388353 ]17600 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Hi Sven !
    Bisher war ich bzgl. der Zuständigkeit der Feuerwehr der gleichen Meinung wie Du. Ich erinnere mich hier insbesondere an den Grundsatz des lex specialis.

    Wenn ich mir die Beiträge in dem Forum und unser neues "Brandschutzgesetz" im Saarland anschaue, könnte ja einiges auf uns zukommen. Seit 01.01.2007 spricht das SBKG bezüglich technischer Hilfe nur noch von einer Gefahr.
    Hier würde mich Deine Meinung als Rechtsexperte interessieren (natürlich auch die der anderen fachkündigen Forumsteilnehmer). Die Diskusion um die Ölspuren hat ja gezeigt, dass es zwischen Behörden zu Aufgabenüberschneidungen kommen kann. Würde für den Bereich der technischen Hilfe nicht eine subsidiäre Aufgabenzuweisung, wie sie z.B. in den Polizeigesetzen für die Vollzugspolizei vorhanden ist, weiterhelfen. Das heißt konkret: nur unaufschiebbare, eilbedürftige Maßnahmen treffen, danach hat die zuständige Behörde zu entscheiden ?

    Gruß Jochen



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