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Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
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Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAufgabenstellung und Aufstellung der FF noch zeitgemäß ?20 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern388424
Datum26.02.2007 17:04      MSG-Nr: [ 388424 ]6557 x gelesen

Hallo Christof,

Geschrieben von Christof StroblDas TRUST Gutachten zeigte klar auf, in welchen Gebieten der RD die Fristen nicht einhalten kann.

.....und auch wo Überkapazitäten vorhanden sind die abgebaut werden könn(t)en....

Geschrieben von Christof StroblIn unserem Bereich wurde lediglich ein Stellplatz geschaffen, der einen Betimmten Bereich abdecken soll (hier ist an drei Tagen für ein Paar Stunden ein RTW stationiert).

Tja, Sparzwänge und damit verbunden minimalistische Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen kann schon zu "recht interessanten und flexibelen Lösungen" führen.:-(

Geschrieben von Christof StroblIn anderen Bereichen hat sich nicht viel getan, und es wurde angeregt HvO Standorte zu gründen, was dann auch teilweise geschehen ist.

Auf Grundlage des BayRDG ist es de jure und de facto in Bayern nicht möglich, im Rahmen einer RD-Planung, FR oder HvO in diese Planung als anrechenbare Größe einzubeziehen um vorhandene / entstehende Zeitdefizite des RD bei den Eintreffzeiten auszugleichen.

Geschrieben von Christof StroblIn diesen Bereichen hält man die Hilfsfrist jetzt zwar auch nicht ein, doch kümmert es keinen, solange im Notfall "jemand kommt", egal ob FR oder HvO.

Wie wäre es mit dem StMI als Behörde die die rettungsdienstliche Leistungsdichte festlegt?
Kontrolliert das StMI nicht auch Plan und Wirklichkeit?

Geschrieben von Christof StroblDenn wenn man sich in diesen Bereichen öffentlich über die Anfahrtszeiten des RD beschweren würde, "dann würde man ja den Anschein erwecken", dass man mit der Arbeit dieser "Erstversorgungseinheiten" nicht zu frieden ist.

Im Rahmen einer Stammtischdiskussion könnte so ein Missverständnis durchaus aufkommen, ein kompetenter Sachbearbeiter bzw. die beteiligten Parteien müsste hier allerdings problemlos differenzieren können (wenn sie denn wollen).

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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