Geschrieben von ---Peter Koffler--- Einklagbar ist das nicht und steuerrechtlich liegt die Beratung wie das in der eigenen Erklärung zu handhaben ist, beim Steuerberater.
Ich möchte mir nicht den Zorn der Steuerberaterkammer zuziehen, gebe aber zu bedenken, dass es so etwas wie den Lohnsteuerhilfeverein oder Fachliteratur gibt. Evetuell kann dir sogar der Feuerwehrverband mit einer Broschüre o.ä. helfen einen ersten Überblick zu bekommen. Wenn es dann tiefer gehen soll, geht der Weg natürlich an einer Fachkraft nicht vorbei.
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