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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFAQ: Übungsleiterpauschale17 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388534
Datum27.02.2007 07:58      MSG-Nr: [ 388534 ]7613 x gelesen

Moin,

grins.. wenn er jetzt FA (SB) geschrieben hätte... wäre es klar gewesen...

die allgemein gängige Abkürzung für Finanzamt ist halt leider auch FA... und wenn sonst nix dabei steht...in Verbindung mit diesem Thema...und die Fragestellung war zumindest für mich nicht gleich erkennbar.

Wenn mit FA ein normaler FA (SB) gemeint ist, so muss er grundsätzlich keine Voraussetzungen
erfüllen....wenn er die Bescheinigung bekommt ist das absolut ausreichend für das FA (Wohnsitzfinanzamt)...


Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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