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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV-Fragen: wer kann helfen? | 23 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / | 388563 | ||
Datum | 27.02.2007 11:28 MSG-Nr: [ 388563 ] | 11049 x gelesen | ||
Hallo. Ich habe mal ein paar Fragen von einem Kumpel bekommen und möchte wissen was die Gesetzgebung dazu spricht, da ich mir nicht in allem ganz sicher war. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im speziellen Fall soll es um Richtlinien für Bayern gehen (wenn das einen Unterschied macht). Ich würde darum bitten, dass es wahre Aussagen sind also am besten mit einem Nachweis womit es belegbar ist. Die Suche mit anderen Hilfsmitteln war irgendwie nicht so erfolgreich. 1. Wenn auf einem Sitzplatz mit integriertem Atemschutzgerät (entgegen der Fahrtrichtung) ein Anschnallgurt vorhanden ist, darf man sich dann während der Fahrt abschnallen um sich auszurüsten? 2. Wie steht es dabei wenn das Gerät aus der Halterung genommen werden müsste? Ist dies erlaubt? (Bei neueren Fahrzeugen ja gar nicht mehr möglich aber bei älteren durchaus) 3. Es kommt zu einem Hausbrand. Darf mit der Brandbekämpfung (speziell im Innenangriff) begonnen werden auch wenn der Strom noch nicht abgeschalten ist? Macht es einen unterschied wenn ein Mensch im Haus vermisst wird? 4. Eher etwas technisches: Wie nah darf man mit einem C-Hohlstrahlrohr an elektische Anlagen ran? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich schonmal. MFG Flo | ||||
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