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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388565 | ||
Datum | 27.02.2007 11:34 MSG-Nr: [ 388565 ] | 18176 x gelesen | ||
Geschrieben von Willem Baaij Die Auffassung das Presseleute ohne Uniform selbstverständlich Geld für ihre Leistung bekommen dürfen, Solche mit Uniform dann aber 3 Jahre bekommen sollten entbehrt meine ich jede Rechtsgrundlage. Man sollte aber schon unterscheiden, ob a) eine "normale" Einsatzkraft im Einsatz Bilder macht und diese anschließend an die Presse verkauft b) ein Pressesprecher oder zur Dokumentation von Einsätzen bestimmter FA Bilder macht und diese anschließend an die Presse gibt c) ein FA der beruflich Fotojournalist ist und seinen Beruf gleichzeitig mit seiner Feuerwehrtätigkeit ausübt a) halte ich für nicht gut, ob es aber eine Vorteilsannahme ist, ist schwierig zu argumentieren, denn das Fotografieren müsste ja eine Diensthandlung sein b) Wenn man da Geld für nimmt (egal ob eigene Kasse oder z.B. Feuerwehrverband e.V.), lässt sich das in Bezug auf die Vorteilsannahme relativ leicht darstellen, es sei denn die Gemeinde bietet die Bilder für Geld an. c) Ebenfalls schwierig darzustellen aber m.E. einfacher als bei a). Mal abgesehen davon das ich das für schlechten Stil halte, weil immer der Vorwurf der Bevorzugung im Raum steht. Es würde auch jeder komisch schauen, wenn FA die Rechtsanwalt, Versicherungskaufmann, Brandsanierer oder Totengräber sind, eine Infobroschüre und eine Visitenkarte an der Einsatzstelle lassen würden. Gruß Sven | ||||
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