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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Rundschlingen, Endlosschlingen - Anwendung / Ziehen, Heben | 11 Beiträge | ||
Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 388581 | ||
Datum | 27.02.2007 12:56 MSG-Nr: [ 388581 ] | 10273 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Kraus Was darf ich (im FW-Dienst) mit diesen Schlingen machen und was nicht? Servus, ich vermute einmal ob es um den Unterschied zwischen Hebebänder, Rundschlingen auf der einen und Zurrgurte und Ketten auf der anderen Seite geht. Hebebänder - Rundschlingen dürfen zum heben und ziehen, ganz gleich mit welchen Mitteln (Seilwinde, Mehrzweckzug, Kran) bis zu Ihrer Belastungsgrenze (je nach Anschlagart unterschiedlich muß auf dem Anschlagmittel dauerhaft angebrecht sein) verwendet werden. Zurrmittel jedoch NUR zum festzurren von Ladung, NICHT zum heben oder ziehen. Gruß Franz | ||||
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