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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 388591 | ||
Datum | 27.02.2007 13:19 MSG-Nr: [ 388591 ] | 14356 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Jörg Braatz Wieso muss man die Einhaltung von Vorschriften erklären ?! Mal am Rande gefragt ? Es muß nicht die Einhaltung von Vorschriften geklärt werden, sondern vielmehr, ob es überhaupt eine Vorschrift ist. Wenn die "Pannier'sche Racherschutzvorschrift in Gaststätten" besagt, dass Nichtraucher eine rote Clownsnase zu tragen und bei ersten Husten- oder Reizerscheinigungen die öffentliche Gaststätte unmittelbar zu verlassen haben, dann ist das zwar nett, aber für Otto Normalverbraucher nicht wirklich verbindlich. Same is here. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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