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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Überbelegung' bei Einsatzfahrt7 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen388613
Datum27.02.2007 15:16      MSG-Nr: [ 388613 ]5066 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Sven TönnemannDann zeig mir doch mal die Vorschrift in der StVO!
Ein Versuch:
§ 21 Personenbeförderung

(1) 1In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. 2Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.


Jetzt die Preisfrage: Was ist ein Sitzplatz?


MkG Sascha


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