News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Überbelegung' bei Einsatzfahrt | 7 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 388613 | ||
Datum | 27.02.2007 15:16 MSG-Nr: [ 388613 ] | 5066 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sven Tönnemann Dann zeig mir doch mal die Vorschrift in der StVO! Ein Versuch: § 21 Personenbeförderung (1) 1In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. 2Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Jetzt die Preisfrage: Was ist ein Sitzplatz? MkG Sascha | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|