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RubrikTaktik zurück
ThemaSchnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten?49 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg388703
Datum27.02.2007 20:35      MSG-Nr: [ 388703 ]14281 x gelesen

Geschrieben von Bernd SchleicherGibt es irgendwo (für Bayern) einen schriftlichen Erlass, dass dies auch verboten ist?

Muss es den für alles und jedes Teil in D eine Schriftlich fixierte Regelung oder einen erlass geben? Kann man nicht auch mal nur, und ganz alleine auf den Verstand setzen, den eine Führungskraft mit minimum TruFü Ausbildung haben sollte?

Ich Glaube nicht, das es einen solchen erlass gibt, weil dieser verhindern würde, das ein Fahrzeugführer an einer Einsatzstelle frei entscheiden kann. Man muss sein Vorgehen und Handeln immer an hand der Lage die man vor findet beurteilen und durchführen.

Es sollte einem Gruppenführer, aber selbst schon dem Truppführer des Vorgehenden Trupps bewusst sein, dass bei Eintritt in ein Gebäude von außen nicht einsehbar ist, in welchem Maß eine Schlauchreserve benötigt wird.
Den Zeitvorteil, den manche Glauben zu erziehlen, kann man auch getrost in den Mülleimer treten, wenn ich mir vorstelle den SA in´s erste OG ziehen zu müssen, nehme ich dann doch lieber den normalen C-Schlauch (und außerdem hat der ein oder andere auch noch Luft in der Flasche wenn er ankommt), außerdem habe ich auch die Schlauchreserve die ich u.U. brauche, und ich kann sie (wenn man ein Absperorgan mitnutzt) auch unter Druck verlängern.


Mit Grüßen

Michael

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