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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher in Vereinsheimen | 7 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 388707 | ||
Datum | 27.02.2007 21:07 MSG-Nr: [ 388707 ] | 8316 x gelesen | ||
Geschrieben von Patrick Weegen Ich wurde von der vereinsführung jetzt damit beauftragt, mal zu prüfen, was Gesetzlich den vorgeschrieben ist. Ich selbst würde hier ohne die Gesetzeslage näher zu kennen einige Feuerlöscher installiern (und vor allem den alten erneuern). Wurde das Gebäude ursprünglich schon als Vereinsheim geplant? Dann in die Baugenehmigung gucken, da stehen die Auflagen drin. Ansonsten: Wieviele Personen können sich darin aufhalten? Sind Übernachtungen möglich / Fremdenzimmer vorhanden? Ist eine Küche mit Fritteuse vorhanden? sind umfangreiche EDV-Anlagen vorhanden? Wie schaut es mit den Flucht- und Rettungswegen aus? Ich würde an Deiner Stelle einfach mal den örtlichen VB um einen Ortstermin zur Beratung bitten. Ist etwas einfacher als "Ferndiagnose". Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Führung. Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles. Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 | ||||
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