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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher in Vereinsheimen | 7 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388727 | ||
Datum | 27.02.2007 22:58 MSG-Nr: [ 388727 ] | 8204 x gelesen | ||
Wenn es als Wohnhaus gebaut wurde, liegt jetzt eine Nutzungsänderung vor. Dies muß beim zuständigen Bauamt beantragt werden. (Jeweilige Landesbaugesetze) Dafür werden Auflagen erstellt. Alle Räume die zum Aufenthalt dienen, müssen dann einen Fluchtweg haben, der direkt ins Freie geht oder in einen geschützen Raum/Treppenraum. Damit ist nicht der einzige Zugang zu den Räumen gemeint Gefangene Räume dürfen nicht zum Aufenthalt genutzt werden. Bei vielen Kreisen kannst du dir die Bauordnungen und Vorschriften des vorbeugenten Brandschutzes herunterladen. Dort bekommst du auch die für dieses Objekt richtigen Infos. kameradschaftliche Grüße Heinz | ||||
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