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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388729 | ||
Datum | 27.02.2007 23:18 MSG-Nr: [ 388729 ] | 21228 x gelesen | ||
Hi! Muss das noch ein wenig anders schreiben: Die Feuerwehr ist kein Ordnungs- oder Sonderordnungsbehörde. Ob sie überhaupt eine Behörde ist, kann man drüber streiten. Jedenfalls hat sie keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist daher unselbständiger Teil einer Gemeinde. Ungeachtet dessen sind die Angehörigen der Feuerwehr Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches und der Verwaltungsvorschriften. (reicht das so?) Gruß Sven | ||||
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