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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Berufsfeuerwehr
Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutzübung in Hotels- vorgeschrieben?6 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern388772
Datum28.02.2007 11:26      MSG-Nr: [ 388772 ]4777 x gelesen

Hallo,
Brandschutzübungen mit der Feuerwehr sind IMHO nicht vorgeschrieben. Warum sollte das ausgerechnet für Hotels/Gaststätten so sein? Dann müsste es auch für Industriebetriebe, Schulen, Theater, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Hundshütten und dergleichen vorgeschrieben sein.
Verstehst, wo fängt man an, wo hört man auf. Außerdem, was solls bringen? Ortskunde? Vielleicht ja, aber wie lange behält man das? Was will man denn da üben? Gefechtsmäßiges Wegschwemmen des Gebäudes im Kampf der verbundenen Schluckspechte? Oder Evakuierung verschlafener Hotelgäste auf der Reperbahn nachts um halb eins?
Warum gerade bei einem Hotel, das doch hoffentlich baurechtskonform mit einem entsprechenden Brandschutzkonzept bestätigt, errichtet wurde. Bei wievielen Hotels im Ort? In einem kleinen Örtchen mit zehn Hundshütten und (zum 30.06.2006) 1340 Spitzbuben mag das vielleicht noch handelbar sein. Aber frag doch mal einen Vertreter einer etwas größeren BF, die haben in ihrer Stadt eine ganze Menge Hotels. Wenns nun vorgeschrieben wäre, dann hätten die, außer täglich 5 Hotelübungen zu zelebrieren, wohl nix mehr anderes zu tun.
Wenn Du gerne am Hotel Deiner Wahl eine Übung machen würdest, der Betreiber sich allerdings weigert, schaust halt in die Röhre ;-)
Also klares nein, allerdings sollten gemäß BGV A1 eine "ausreichende Anzahl Mitarbeiter" im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen geschult sein. Wenn sich da die Feuerwehr den Schuh anziehen will, bitte sehr.

Grüßla,
FP


Ach ja, und da war sie wieder, die alles entscheidende, wie ein Damoklesschwert über Regelwut-Deutschland schwebende Frage
Geschrieben von Michael LinkenbachUnd, ganz wichtig, wo ist das gesetzlich/vorschriftlich geregelt?
Wie auch in anderen Beiträgen und Themen ersichtlich: alles ist geregelt in §1, GMV!

Freundliches Fragen beim Betreiber, im Ja-Fall vorher Sinn der Übung festlegen, planan und einfach ausführen, das geht auch alles ganz ohne Vorschrift ....


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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