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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW388775
Datum28.02.2007 11:36      MSG-Nr: [ 388775 ]21241 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Michael Scheewe--- Ich habe in meinem Einleitungsbeitrag geschrieben, dass ich nicht von einer FF rede, sondern von einer Branddirektion, einer BF.

Ich behaupte immer noch, dass es darauf am allerwenigsten ankommt.

Halter ist eh die Gemeinde (oder bei WF: die Firma), und welche Art der Feuerwehr das Fahrzeug nun nutzt wird in der StVZO nicht unterschieden.

Muss es überhaupt irgendwo stehen oder "darf das Amt 37" seine Fz temporär mit SoSi ausstatten.

Wenn du an deinen privaten PKW Nebelscheinwerfer anschraubst, brauchst du das auch nicht in die Papiere eintragen zu lassen, und das steht auch nirgens, dass du das darfst.
Weil: ein PKW darf NSW haben. Punkt.
Genauso dürfen Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Fw SoSi haben. Punkt.

Der Springende Punkt (1) ist dabei nur, was Einsatz- und Kommandofahrzeuge sind. Das konnten wir leider bisher nicht klären.

Auf den ersten Blick hätte ich auch gesagt "solche, die als So.Kfz.Feuerwehrfahrz." zugelassen sind. Aber z.B. das (aus anderen Gründen) recht skandalöse Urteil über die zulässige Geschwindigkeit von PKW >3,5 t (zusammengefasst: wenn das als PKW zugelassene Fahrzeug als LKW genutzt wird, gelten auch die LKW-Geschwindigkeiten) lässt mich daran etwas zweifeln.

Gruß,
Henning

(1) ja gut, ein Euro in die Wortspielkasse...



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