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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sparmodell für Feinstaub-Plakette? | 10 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388790 | ||
Datum | 28.02.2007 12:54 MSG-Nr: [ 388790 ] | 5960 x gelesen | ||
Mahlzeit! Coole Aktion. Ich gehe noch eine Schritt weiter: Sonderrecht nach § 35 Abs. 1 StVO ist ein fahrzeugunabhängiges Recht. Man könnte einfach behaupten: Ich bin grundsätzliche bereit, im Bedarfsfall mein Fahrzeug für eine Sonderrechtsfahrt zur Vefügung zu stellen. Die Durchsetzbarkeit dieser Idee wird dennoch schwierig. Da wollte man eine sprachlich elegante Version machen und ist viel zu kurz gesprungen. :-)) Gruß Sven | ||||
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