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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GEZ für Feuerwehr wer zahlt? | 83 Beiträge | ||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 388849 | ||
Datum | 28.02.2007 17:48 MSG-Nr: [ 388849 ] | 26584 x gelesen | ||
Die Stadt zahlt die Gebühr nicht. Das von der Feuerwehr beschaffte Fernsehgerät wird aus dem Gerätehaus entfernt. Die Radios in den fahrzeugen werden von uns bezahlt. Ich habe ein angemeldetes Fernsehgerät zuhause. Was wäre denn, wenn ich das Gerät für die Ausbildung dann ins Gerätehaus bringe und anschließend wieder mit nehme. Die Gebühr ist ja bezahlt... Darf man das oder muß die Stadt dann für dieses Geräüt noch mal zahlen? Ist es dabei entscheidend ob das Gerät ständig da steht oder nur von Fall zu Fall dort hin gebracht wird. Wo sind die Rechtsexperten? | ||||
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