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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP388849
Datum28.02.2007 17:48      MSG-Nr: [ 388849 ]26584 x gelesen

Die Stadt zahlt die Gebühr nicht. Das von der Feuerwehr beschaffte Fernsehgerät wird aus dem Gerätehaus entfernt. Die Radios in den fahrzeugen werden von uns bezahlt.
Ich habe ein angemeldetes Fernsehgerät zuhause. Was wäre denn, wenn ich das Gerät für die Ausbildung dann ins Gerätehaus bringe und anschließend wieder mit nehme. Die Gebühr ist ja bezahlt... Darf man das oder muß die Stadt dann für dieses Geräüt noch mal zahlen? Ist es dabei entscheidend ob das Gerät ständig da steht oder nur von Fall zu Fall dort hin gebracht wird.
Wo sind die Rechtsexperten?



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