| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388911 | ||
| Datum | 28.02.2007 23:41 MSG-Nr: [ 388911 ] | 16629 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler also wenn hier eine pauschalierte Besteuerung durchgeführt wurde wie sie CFi angesprochen hat, dann brauchst du das Geld nicht in der ESt angeben. Es findet keine pauschalierte Besteuerung statt. Dieses würde ja ein Arbeitverhältnis zwischen dem FM und der Gemeinde voraussetzen. Der pauschalierte Verdienstausfall fällt viel mehr unter die Vorschrift des §24 Abs. 1 a EStG und ist somit steuerbar (bei einem Selbständigen ggfs. als gewerbliche Einkünfte, bei einem abhängig beschäftigten als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) und soweit die Übungsleiterpauschale überschritten wird auch in Höhe der Überschreitung steuerpflichtig (zur Anwendung der Übungsleiterpauschale gibt für Ba-Wü es eine GT-Info). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|