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Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher in Vereinsheimen7 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern388998
Datum01.03.2007 15:52      MSG-Nr: [ 388998 ]8222 x gelesen

Hallo,

Satz 1-3 ACK.

Geschrieben von Heinz CapranoAlle Räume die zum Aufenthalt dienen, müssen dann einen Fluchtweg haben, der direkt ins Freie geht oder in einen geschützen Raum/Treppenraum. Damit ist nicht der einzige Zugang zu den Räumen gemeint Gefangene Räume dürfen nicht zum Aufenthalt genutzt werden.
Das is etz aber net Ernst gemeint, oder? Wo steht denn sowas?
In welchem baurechtlich relevanten Schriftstück steht "gefangener Raum"?

Ohne WIRKLICH GENAUE Angaben (letzte Baugenehmigung, Pläne, Höhe, Geschossanzahl und -art, ...) lässt sich da nix wirklich informatives sagen, es ist und bleibt alles ein Gestochere im Dunkeln, das den einen oder anderen Vollgasbrandschützer gegebenenfalls zu irgendwelchen Aussagen gegenüber einem Eigentümer/Betreiber verleitet, die ihm nachher richtig Ärger bringen können.

Geschrieben von Patrick Weegen Bei der Besichtigung mit denjenigen, die die Übung von der Seite der Feuerwehr her vorbereiten, ist uns aufgefallen, dass es im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes einige Mängel gibt.
Die "Mängel" wurden hoffentlich nicht ausm hohlen Bauch raus geäußert, sondern angand der (hoffentlich bekannten) Baugenehmigung als solche identifiziert.

Geschrieben von Patrick Weegen Bei der Besichtigung ... ist uns aufgefallen, ... Eben unter anderem auch, dass der einzige Feuerläscher im Haus seit über 20 Jahren nicht mehr geprüft wurde.

Musste er das? Als (mögliches) Privatgerät?

Zum ursprünglich angefragten Feuerlöscher:
Ist "der CVJM" ein Unternehmer? Dann wird in der Tat die (IMHO sehr kritisch zu betrachtende) Vollbrandvorschrift BGR 133 greifen.
Ansonsten brauchst Du vorgeschrieben genau soviele Löscher wie für Deine Wohnung, nämlich keinen. Dann ist der Feuerlöscher ein (unbestritten) sinnvoller Artikel, den sich der Verein zulegen kann, oder aber auch nicht. Jeder bekommt die Sicherheit, die er bereit ist, zu bezahlen ;-)
Die Frage "wieviel" sollte man aber auch danach beurteilen,
- wie oft wird die Bude genutzt? (auch Minimax ist großer Mist, wenn Du nicht zuhause bist ;-))
- wer kann damit umgehen?
- wie oft sind die Dinger von Spionage, Sabotage, Zersetzung und Schwund betroffen?
Bittebittebitte bei der Beschaffung nicht in "Feuerwehr"-Dimensionen (> 2000 l) denken!
Der Löscher ist reine Selbsthilfe für den (kleinen) Entstehungsbrand. Ein Überangebot an Geräten verleitet dazu, zu lange am Ort des heißen Geschehens zu verweilen, und dem Laienlöscher feht i.d.R. der Atemschutz! deshalb: alles, was man mit 6l Schaum nicht (ungefährdet) ausbekommt, ist ein Fall für die 112er!

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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