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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaGebäudeklassifizierung14 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz389256
Datum03.03.2007 08:31      MSG-Nr: [ 389256 ]7577 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Marc Dickeydummerweise nichts was ich im Baurecht (allg.), dem Gewerberecht (allg.) sowie in der aktuellen VB-Literatur wiederfinden werde.

Müsste als Beherbergungsbetrieb mit x Betten betrachtet und entsprechend abgenommen werden (Notausgänge, Fluchtwege usw.). Spezielle Abnahmevorschriften für "Animierbetriebe" dieser Art kenne ich nicht.

Gruß vom Berg

Jakob


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