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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gebäudeklassifizierung | 14 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 389256 | ||
Datum | 03.03.2007 08:31 MSG-Nr: [ 389256 ] | 7577 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Marc Dickey dummerweise nichts was ich im Baurecht (allg.), dem Gewerberecht (allg.) sowie in der aktuellen VB-Literatur wiederfinden werde. Müsste als Beherbergungsbetrieb mit x Betten betrachtet und entsprechend abgenommen werden (Notausgänge, Fluchtwege usw.). Spezielle Abnahmevorschriften für "Animierbetriebe" dieser Art kenne ich nicht. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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