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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaGebäudeklassifizierung14 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen389267
Datum03.03.2007 09:43      MSG-Nr: [ 389267 ]7323 x gelesen

Müsste als Beherbergungsbetrieb mit x Betten betrachtet und entsprechend abgenommen werden (Notausgänge, Fluchtwege usw.).

Dachte ich auch erst. Da ist man aber wohl unter der erforderlichen Bettenzahl. Auch die Gaststätte ist unter dem Schwellenwert. Trotzdem Danke. Jetzt bleibt nur noch zu klären inwieweit die sich u.U. gegenseitig beeinflussen.

Wobei ich mir ja immer noch die Frage stelle ob die "Verrichtungszimmer" unter die kurzeitige Anmietung eines Beherbergungsraumes oder die kurzeitige Geschäftsraumanmietung fallen.

MkG
Marc


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(2) ...


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