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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | |||
Thema | Gebäudeklassifizierung | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389267 | |||
Datum | 03.03.2007 09:43 MSG-Nr: [ 389267 ] | 7323 x gelesen | |||
Müsste als Beherbergungsbetrieb mit x Betten betrachtet und entsprechend abgenommen werden (Notausgänge, Fluchtwege usw.). Dachte ich auch erst. Da ist man aber wohl unter der erforderlichen Bettenzahl. Auch die Gaststätte ist unter dem Schwellenwert. Trotzdem Danke. Jetzt bleibt nur noch zu klären inwieweit die sich u.U. gegenseitig beeinflussen. Wobei ich mir ja immer noch die Frage stelle ob die "Verrichtungszimmer" unter die kurzeitige Anmietung eines Beherbergungsraumes oder die kurzeitige Geschäftsraumanmietung fallen. MkG Marc
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