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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 389357 | ||
Datum | 04.03.2007 00:52 MSG-Nr: [ 389357 ] | 17532 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Jochen Geßner Würde für den Bereich der technischen Hilfe nicht eine subsidiäre Aufgabenzuweisung, wie sie z.B. in den Polizeigesetzen für die Vollzugspolizei vorhanden ist, weiterhelfen. Löst das Problem meines Erachtens nicht. Die Eilzuständigkeit sorgt dafür das Du tätig werden musst. Wenn man als Gefahr nur das Rutschen der Verkehrsteilnehmer ansieht, reicht ein bloßes absperren der Straße. Das ist heute schon möglich, macht aber keiner, weil es eine absolut unpopuläre Entscheidung wäre, man denke z.B. an Autobahnen. Ist zwar nicht der richtige Maßstab für eine Entscheidung aber die tägliche Praxis sieht heute so aus. Sollen die Gemeinden die Leistung von einem Unternehmer einkaufen, mit der Verpflichtung eine 24 Stundenbereitschaft 7 Tage die Woche zu stellen. Gruß Sven | ||||
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