alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW389363
Datum04.03.2007 10:06      MSG-Nr: [ 389363 ]17604 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Axel UrbanIch kann keinem Arbeitgeber erklären, wenn ich zwei mal die Woche die Straße fegen muss. Dazu kommen ja auch noch dir "normalen" Einsätze.

    Dann geh doch nicht hin. Wenn das genügend Leute tun, wird man sich eine andere Lösung einfallen lassen müssen. Womöglich wird eine Firma beauftagt, die dann im Gegensatz zur Feuerwehr über entsprechende technische Mittel verfügt, um das fachgerecht zu erledigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.111


    Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt