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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 389363 | ||
Datum | 04.03.2007 10:06 MSG-Nr: [ 389363 ] | 17604 x gelesen | ||
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Geschrieben von Axel Urban Ich kann keinem Arbeitgeber erklären, wenn ich zwei mal die Woche die Straße fegen muss. Dazu kommen ja auch noch dir "normalen" Einsätze. Dann geh doch nicht hin. Wenn das genügend Leute tun, wird man sich eine andere Lösung einfallen lassen müssen. Womöglich wird eine Firma beauftagt, die dann im Gegensatz zur Feuerwehr über entsprechende technische Mittel verfügt, um das fachgerecht zu erledigen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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