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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 389366 | ||
Datum | 04.03.2007 10:29 MSG-Nr: [ 389366 ] | 17620 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Dietmar Reimer Dann geh doch nicht hin. Das wird auch so sein. Wir hatten das vor einigen Jahren, dass sich Ölspuren stark gehäuft hatten und mindestens zweimal die Woche die Polizei für (sprichwörtliche) 3,9 cm^2 die Feuerwehr rief. Die Folge war, dass bei diesen Bagatellalarmen kaum noch jemand kam. Das ist zwar nicht richtig, aber ich habe vollstes Verständnis dafür. Nun wurde von der Gemeinde ein Unternehmen vertraglich zur Beseitigung vom Ölspuren außerhalb der Bauhofzeiten (Gemeindestraße) und auf Kreis/Landstraßen (bzw. innerhalb der Zeiten auf Anfrage) verpflichtet. Das hat eigentlich sehr gut funktioniert. Die Eintreffzeiten lagen meist zwischen 5-10 min. (tagsüber) bis 20 min. (nachts, Rufbereitschaft). Ich halte die Zeiten für sehr akzeptabel. Übrigens ist das kostenmäßig neutral, vielleicht sogar billiger. Nun ist es aber so, dass die Polizei seit einigen Monaten (und jetzt vermutlich erst Recht) darauf besteht, dass die Feuerwehr zur Einsatzstelle kommt. Genau das ist ja die Frechheit, die von der Polizei und jetzt leider auch noch von Gerichten ausgeht. Die Gemeinde würde ja gerne Alternativen finden - es wird aber von der Polizei torpediert. Ich hoffe, dass da in Zukunft eine Regelung gefunden wird, die beide Seite zufriedenstellt. Leider ist es ja so, dass die Feuerwehr durch das Gerichtsurteil kaum noch Argumente bringen kann - im Zweifel können wir die Anforderung eben nicht ablehnen und im schlimmsten Fall müssen wir jetzt noch Material beschaffung und die Leute in der Beseitigung von Ölspuren ausbilden - so von wegen "fachgerecht"... Geschrieben von Dietmar Reimer Womöglich wird eine Firma beauftagt, die dann im Gegensatz zur Feuerwehr über entsprechende technische Mittel verfügt, um das fachgerecht zu erledigen. Das kommt ja noch erschwerend hinzu. Ich sehe keinen Grund dafür, dass unbedingt die Feuerwehr die Ölspur beseitigen muss. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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