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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 389368 | ||
Datum | 04.03.2007 10:40 MSG-Nr: [ 389368 ] | 17565 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Brüning Und verstehen kann ich sie auch - wer läßt sich schon gerne für sowas misbrauchen, wenn man schon genug "richtige" Einsätze hat. Das nicht-hingehen kann ich auch nachvollziehen, dieses Verhalten als Problemlösungsstrategie anzuspreisen aber nicht im geringsten! Im Übrigen müsste man dann erst recht empfehlen, zu BMA-Alarmen auch nicht mehr zu kommen, denn bei der Ölspur ist wenigstens wirklich Öl auf der Straße... Mich haben jedenfalls die BMAs in der ehrenamtlichen Zeit deutlich mehr genervt als Ölspuren. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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