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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 389379 | ||
Datum | 04.03.2007 12:07 MSG-Nr: [ 389379 ] | 17591 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam Im Übrigen müsste man dann erst recht empfehlen, zu BMA-Alarmen auch nicht mehr zu kommen, denn bei der Ölspur ist wenigstens wirklich Öl auf der Straße... Gott sei Danke sind BMA-Fehlalarme bei uns relativ selten. (etwa 5 im Jahr, d.h. ca. 5-8%) Geschrieben von Andreas Bräutigam Mich haben jedenfalls die BMAs in der ehrenamtlichen Zeit deutlich mehr genervt als Ölspuren. Kann ich mir vorstellen. Bei mir ist es eher umgekehrt. Denn BMA-Einsätze gehören nunmal zu unserem Job - Ölspuren nicht. (Ja, mir ist bewußt, dass das OVG das anders sieht - ich bleibe dabei, dass das eindeutig der Job des Straßenbaulastträgers und nur in ganz wenigen Fällen ein Feuerwehreinsatz ist.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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