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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389379
Datum04.03.2007 12:07      MSG-Nr: [ 389379 ]17591 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Andreas BräutigamIm Übrigen müsste man dann erst recht empfehlen, zu BMA-Alarmen auch nicht mehr zu kommen, denn bei der Ölspur ist wenigstens wirklich Öl auf der Straße...


    Gott sei Danke sind BMA-Fehlalarme bei uns relativ selten. (etwa 5 im Jahr, d.h. ca. 5-8%)

    Geschrieben von Andreas BräutigamMich haben jedenfalls die BMAs in der ehrenamtlichen Zeit deutlich mehr genervt als Ölspuren.

    Kann ich mir vorstellen. Bei mir ist es eher umgekehrt. Denn BMA-Einsätze gehören nunmal zu unserem Job - Ölspuren nicht.

    (Ja, mir ist bewußt, dass das OVG das anders sieht - ich bleibe dabei, dass das eindeutig der Job des Straßenbaulastträgers und nur in ganz wenigen Fällen ein Feuerwehreinsatz ist.)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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