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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389381
Datum04.03.2007 12:10      MSG-Nr: [ 389381 ]17566 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Sven Tönnemann

    Das wäre für mich die Gelegenheit der Polizei mal ein Gespräch zu führen.


    Ja, allerdings. Das wird sicherlich auch geschehen. Unser BM ist ehemaliger Polizeirat und wird da sicherlich den richtigen Ansprechpartner finden.


    Dabei kann man mal die Option "Absperren" als Beseitigung des drohenden Unglücksfalls darstellen. ;-)


    Richtig. So sehe ich das auch. Das Problem ist aber, dass der schwarze Peter durch das Urteil ja von der Pol an uns gegangen ist. Somit ist da ja nix mehr mit Amtshilfe, o.ä.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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