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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 389571 | ||
Datum | 05.03.2007 14:42 MSG-Nr: [ 389571 ] | 17560 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam Das ist sicher die beste, kollegialste und sinnvollste Lösung zu dem Thema. Wie gewohnt.... LOL Klar, wer darauf wieder anspringt... Statt sich sachlich mit der Thematik zu befassen und auch den menschlichen Faktor in die Überlegungen einzubeziehen, meinst Du mit Polemik weiter zu kommen... Meine Ausführungen gingen noch weiter, aber da hast Du ja nicht mehr weiter gelesen... Ganz im Gegensatz zu anderen Teilnehmern hier, die meinen Beitrag sachlich aufgenommen haben, vielleicht weil deren Bezug zur Realität aus erster Hand stammt, und nicht aus der Teppichetage... Geschrieben von Andreas Bräutigam Regelst Du privat eigentlich auch alles so? Dienstlich scheint das allmählich die oberste Direktive zu sein. Mit welcher Berechtigung wirst Du eigentlich sofort persönlich? Machst Du das in Deinem dienstlichen Wirkungsbereich auch so? Das ließe ja doch auf Defizite in Deiner Führungsausbildung schließen... Oder begibst Du Dich im wahren Leben nicht in solche Niederungen? Womöglich läßt man Dich auch nicht... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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