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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 389578 | ||
Datum | 05.03.2007 15:37 MSG-Nr: [ 389578 ] | 17609 x gelesen | ||
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Geschrieben von Eberhard Conrad Das eine BF oder HW anders arbeiten kann sieht ja wohl jeder ein aber wenn dann zweimal die Woche der Hugo geht und in der Dorfschmiede läuft nix mehr weil alle Straße fegen sind - und sich dann wundern warum man Mitgliederschwund hat. Auch bei einer BF ist es sicher nach dem heutigen Stand der Technik nicht gerade sachgerecht, Ölbindemittel auszustreuen, platt zu treten und dann aufzufegen. So weit ich weiß ist eine Reinigung der Straße mittels Hochdruckdüsen und speziellem Lösungsmittel erforderlich, um das Öl aus der letzten Ritze auszuspülen. Dafür gibt es besonders ausgerüstete Kehrmaschinen, habe ich auch schon auf verschiedenen HP von Feuerwehren gesehen. Aber sicher ist es zunächst mal einfacher FA fegen zu lassen, und dann womöglich in Haftung zu nehmen, wenn jemand auf Ölresten und liegengebliebenem Bindemittel ausrutscht. Da haben die freiwilligen FA wirklich noch den Vorteil sich aussuchen zu können, ob sie diese Verantwortung tragen wollen, oder lieber nicht. Mich fragt keiner, ob ich das machen will, oder nicht. Geschrieben von Eberhard Conrad Das Papier dies nicht so sieht leuchtet ein aber "Feuerwehr" besteht immer noch aus Menschen - rein für die FF gedacht. Da kann ich Dich beruhigen. Auch die BF "besteht aus Menschen", auch wenn man in manchen Fällen schon Zweifel bekommen kann... :-))) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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