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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | |||
Thema | Rechtliche Hintergründe - Veröffentlichung von Bildern | 21 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389887 | |||
Datum | 06.03.2007 22:45 MSG-Nr: [ 389887 ] | 8385 x gelesen | |||
Falsch! Wenn mehr als 1/3tel des Bildes (33,3%) mit einer Person bedeckt sind, hat rechtlich gesehen die Person das Urheberrecht, die drauf abgebildet ist (Rechtssprechung). Ähhhm... ich schließe mich da mal CP an und würde dazu gerne mal die Quellen haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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