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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaOrdnungswidrigkeit: keine adäquate PSA (?)49 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg390192
Datum08.03.2007 13:13      MSG-Nr: [ 390192 ]19142 x gelesen

Geschrieben von Michael ZelenyStattdessen muß der "kleine" Wehrleiter oder der FA, der sich wirklich mal informiert hat, einen Streit mit den Komunen lostreten!

Nur, wie läßt sich das ändern?


Sind die Bedenken so groß, dass ein Handeln von Nöten ist und sehe ich da die Gefahr das die qualität in der persönlichen zusammenarbeit stark gestört wird, sehe ich die Möglichkeit der annonymen Meldung an die gegebenen Stellen (GuV oder andere Aufsichtsbehörden).
Das es dadurch in der Zusammenarbeit Spannungen geben kann , ist klar und darf auch nicht abgestritten werden. Nur als Führungskraft trägt man auch einen Teil der Verantwortung mit, und zwar einen nicht all zu kleinen! Man kann sich aber von diesen Verantwortungen in einem gewissen Rahmen entbinden, in dem man handelt und anderen die tragende Verantwortung dafür übergibt. Jeder der seinen Fuß in der Schlinge sieht handelt in der Regel.

In der Wirtschaft ist es doch auch so, oder Glaubt jemand die Unternehmen jubeln und werfen mit Geld um sich, wenn jemand kommt und sagt das brauchen wir zur Sicherheit unserer MA, das wird oft nur gemacht, weil die Möglichkeit harter Strafen besteht!
Mir ist gar ein Fall bekannt, in dem ein Abteilungsleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, er hat nicht verhindert, dass einer seiner unterstellten MA in fahrlässiger Art und Weise arbeitete, und das obwohl er im verboten hatte so zu arbeiten, er hätte aber seine Anordnung auch durchsetzen müssen.
Ich gehe mal davon, dass diese Verantwortung auch im Bereich von Feuerwehrführungskräften liegt.


Mit Grüßen

Michael

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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter


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