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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ordnungswidrigkeit: keine adäquate PSA (?) | 49 Beiträge | ||
Autor | Conr8ad 8R., Wallerstein, Bayern / Bayern | 390248 | ||
Datum | 08.03.2007 19:51 MSG-Nr: [ 390248 ] | 18895 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder Stimmts? Hallo, interessanter Gedankengang, wobei die eigentliche Frage, ob eine solche Anzeige Erfolg haben könnte, bisher nock kein Sachkundiger (Jurist) beantworten konnte. Wenn dem so wäre, könnte eine derartige Anzeige ja ohne weiteres von "Außen" kommen, es wäre nicht notwendig, daß die eigene Feuerwehr die Gemeinde anzeigt. Das Internet ist ja voll von Beweisbildern bzw. Aussagen wie "meine Feuerwehr stellt mir ... nicht zur Verfügung, was kann ich tun?". So wie die berüchtigten "Abmahnkanzleien" auf der Jagd nach (in diesem Fall lukrativen) Verstößen gegen irgendwelche Vorschriften sind um die Betroffenen kostenpflichtig abzumahnen, könnte irgendjemand oder eine Organisation eine derartige Anzeige formulieren. Natürlich läßt sich damit kein Geld verdienen, aber eine Person mit genügend Sendungsbewustsein könnte auf diese Weise jede Menge "Bewegung" in die deutsche Feuerwehrlandschaft bringen. Gruß Conrad P.S. dies soll keine Aufforderung sein, Anzeigen zu schreiben; nur so ein Gedanke wie sich so eine Sache weiterentwickeln könnte | ||||
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