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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Rechtliche Hintergründe - Veröffentlichung von Bildern | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 390256 | ||
Datum | 08.03.2007 21:13 MSG-Nr: [ 390256 ] | 8439 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Ehrhardt Und zwar ging es in dem Fall darum, das ein Fotoreporter eine Aufnahme machen wollte und in dem Moment als er die Aufnahme gemacht hat, ist ihm ne Frau ins Bild gerannt, deren Kopf dann richtig groß zu sehen war. Irgendwann gabs dann einen Foto-Vortrag und dort hat der Fotograf das Foto gezeigt. Dummerweise sass die Frau im Publikum und die erstattete Anzeige. Daraufhin kam es zum Prozess mit dem Urteil: Da es sich nicht im üblichen Sinne um eine Landschaftsaufname handelt, sondern durch das Hineinrennen der Frau eine Art Portrait entstanden ist, hat die Frau das Urheberrecht. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, weil das völlig konträr zum Urheberrecht ist. Urheber eines Bildes ist der, der es gemacht hat, ganz gleich, was darauf zu sehen ist. Es gibt zig Urteile, die das belegen, im übrigen ist - entgegen deiner Behauptung im Posting weiter oben - bei Passbildern immer der Fotograph des Passbilds der Urheber, auch das ist höchstrichterlich festgestellt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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