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Rubrik | Taktik | zurück | |||
Thema | Kennzeichnung von Wärmebildkameratrupp | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390288 | |||
Datum | 08.03.2007 22:40 MSG-Nr: [ 390288 ] | 7910 x gelesen | |||
Manche Wehren kennzeichnen Ihre WKB-Trupps. Nicht wirklich - oder? Zudem wollte ich ja auch nur wissen, ob es da eine Grundlage oder eine Vorschrift dazu gibt (wir sind ja schließlich in Bayern) . MEHR NICHT! Wenn es für Bayern eine Vorschrift gäbe, dann wäre sie vermutlich vom LFV und würde nur das auf der Ausgehuniform zu tragende Funktionsabzeichen für WBK-Fachkräfte regeln. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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