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RubrikTaktik zurück
ThemaKennzeichnung von Wärmebildkameratrupp25 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen390294
Datum08.03.2007 22:46      MSG-Nr: [ 390294 ]7963 x gelesen

Selbstnatürlich, vor allem muß er E-Fackraft sein.

Da irrst du aber gewaltig!
E-Fachkraft muß nur der WBK-Gerätewart sein, welcher auch die Akkus austauscht. Der Akkuholer muß nur unterwiesen sein. ;-)

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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