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Thema | Sichere Verwahrung von FSD-Schlüsseln | 21 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW | 390466 | ||
Datum | 09.03.2007 23:30 MSG-Nr: [ 390466 ] | 6946 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Schmidberger Ist es nicht vorgeschrieben das ein "BMA Schlüsselkasten für die Feuerwehr" alarmgesichert sein MUSS? Da hast du Recht. Unser Problem ist das wir einige Objekte haben die einen Schlüsselsafe haben. Für diese Safes passt unser Feuerwehrschlüssel. Dieser Feuerwehrschlüssel ist aber auch für das Freischaltelement nötig! Diese Schlüsselsafes befinden sich auch recht Häufig an manuellen Toren zu den Objekten oder an Schwimmbädern um auf das Gelände zu kommen. In diesen Kästen dürfen keine Generalschüssel sein nur für das Tor / Haupteingang und deshalb müssen die Safes auch nicht Alarmgesichert sein. Es geht uns um unsere eigene Sicherheit denn wir wollen uns nichts nachsagen lassen. Gruß Sebastian | ||||
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