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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaLehrgangsvoraussetzungen NRW7 Beiträge
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW390902
Datum12.03.2007 19:18      MSG-Nr: [ 390902 ]5138 x gelesen

Hallo Klaus,

also in NRW gilt dieser Runderlaß:
http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221.pdf
mit diesen Lernzielen
http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221_lernziele.pdf

Hab da nichts gefunden zu deinem speziellen Problem. Da in NRW eingeführt gilt in NRW die FwDV 2. Laut dieser muss der Truppmann Teil 1 absolviert sein und man soll den Sprechfunker vorher abgeschlossen haben.

Ich kann also nachvollziehen, wenn das gefordert wird. Besonders wenn genug Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

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