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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Batterie vor dem Abtransport abklemmen? | 2 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 390963 | ||
Datum | 13.03.2007 00:13 MSG-Nr: [ 390963 ] | 4467 x gelesen | ||
Geschrieben von Roland Szautner Hallo zusammen, Grundsätzlich sehe ich das ebenfalls als sinnvoll an. Geschrieben von Roland Szautner In wieweit ist das nicht abklemmen der Batterie, durch die Feuerwehr, als Nachlässigkeit zu bezeichnen. IMO Lageabhängig. Die Feuerwehr führt IMO beim VU primär die technische Rettung durch und stellt natürlich auch den Brandschutz sicher. Wenn nun ein Patient auf der Rückbank auf der Batterie sitzt, dann wird sich die Baterie kaum trennen lassen, bevor der Patient aus dem FZG befreit worden ist. Wenn die Patienten draußen sind, keine Kraftstoffe austreten und das Fahrzeug natürlich nicht brennt ist die Aufgabe der FW beendet. Die Bergung der Wracks kann durch Privatunternehmer verrichtet werden und ist i. d. R. nicht mehr Aufgabe der FW. Bei denen gehe ich dann auch von hinreichender fachlicher Befähigung (KFZ-Mechaniker oder mindestens unterwiesenen Person hinsichtlich Bedienung Bergungsfahrzeug und Ladungssicherung) aus. Die Fw könnte in geschilderter Lage dann freundlich darauf hinweisen, das die Batterie nicht getrennt ist, das war es dann aber auch. Wenn als Standardmaßnahme zur Warnung vor der aktiven Batterie das Warnblinklicht eingeschaltet wurde, dann ist IMO auch dieser Hinweis prinzipiell überflüssig. Und wenn dann unter diesen Konstellationen etwas schiefgeht, würde ich erstmal darauf verweisen, daß auch die Bediener von Bergungsfahrzeugen durch ihren Arbeitgeber geeignet zu unterweisen sind. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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