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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaGute Quote41 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen391057
Datum13.03.2007 14:38      MSG-Nr: [ 391057 ]17422 x gelesen

Moin

Nachdem ich da kürzlich auch eine Diskussion zu hatte, bei der man mir mehrheitlich glaubhaft versicherte, ich läge daneben, habe ich das für unseren KFV mal nachgeschaut.
Aus der auf der HP veröffentlichten Satzung geht hervor:

Geschrieben von KFV Gießen§ 3 Mitgliedschaft
1. Dem Verband können als Mitglieder angehören:
a) Die öffentlichen Feuerwehren des Landkreises Gießen mit ihren Einsatzabteilungen nach § 7 des
Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz;
b) nichtöffentliche Feuerwehren;
c) Körperschaften des öffentlichen Rechtes, natürliche und juristische Personen und Gesellschaften als
fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht;
d) Ehrenmitglieder.


Gerüchten zufolge sind "Feuerwehren" zwar nicht rechtsfähig, aber so steht es geschrieben ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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