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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen391070
Datum13.03.2007 16:08      MSG-Nr: [ 391070 ]17656 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Hallo,

    nachdem nach Urteil nun schriftlich vorliegt, sieht m.E. die Sache nicht ganz so katastrophal aus, wie von manchen dargestellt. Eigentlich ist nämlich nur für den einen verhandelten Fall festgestellt worden, dass die Feuerwehr Wesseling dort in eigener Zuständigkeit tätig war, weil ein Unglücksfall vorlag.

    Das Gericht führt ferner aus, dass eine Ölspur immer dann ein Unglücksfall nach FSHG ist, wenn Verkehrsteilnehmer darauf ausrutschen können.

    Die Auffassung, dass die "nachhaltige und wirksame Gefahrenabwehr" erst nach Wiederaufnahme des Bindemittels erfolgt ist, wird so schwammig begründet, dass sich der Senat anscheinend selber nicht ganz schlüssig war, ob es so ist oder nicht. Fakt ist: Es steht da so.
    Das ist m.E. insofern schlüssig, dass eine saubere Fahrbahn ohne Hinweisschilder immer besser ist als eine nur abgestreute und beschilderte Ölspur.
    Im vorliegenden Fall hatte man, wenn ich den Urteilstext richtig verstehe, sogar auf Schilder verzichtet (also streng genommen die Gefahr nur verändert, aber nicht beseitigt).

    Entscheidend ist aber, dass das OVG Ölspuren eben NICHT in die _alleinige_ Zuständigkeit der Feuerwehren gelegt hat, sondern nicht ausschließt, dass gemäß § 42(1) FSHG auch andere Behörden, nämlich die Baulastträger, zuständig für Ölspuren sein können. Das liest sich insgesmt dann etwa so: Zuständig sind zunächst Feuerwehr UND Baulastträger, und wenn der eine mit der Gefahrenabwehr begonnen hat, hat es sich für den anderen erledigt.

    Das liest sich auf jeden Fall schon mal anders als "für Ölspuren sind in NRW nur noch die Feuerwehren zuständig", ist aber alles in allem noch ärgerlich genug für das Ehrenamt.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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