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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | FAQ: Übungsleiterpauschale | 17 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg | 391147 | ||
| Datum | 13.03.2007 23:19 MSG-Nr: [ 391147 ] | 7697 x gelesen | ||
Hallo Peter, Geschrieben von Peter Koffler und der Lohnsteuerhilfeverein darf keine steuerliche Beratung durchführen.Steht wo, Quelle? (Interessiert mich!) Geschrieben von Peter Koffler Und ich sags dir ganz ehrlich, ich bezweifle stark das dir mehr als 2/3 der Vereine keine besondere Hilfestellung zu dem Thema geben kann...Du "bezweifelst stark, dass 2/3 ... keine besondere Hilfestellung ... geben kann"? Ich denke Du meintest "eine" und nicht "keine". Da ein großer Teil der "Filialen" der großen Lohnsteuerhilfevereine von der Sorte Küchentisch-Teilzeit- oder Tresen-"Berater" sind ist Deine Aussage nicht weit weg von der Realität. Bei professionell arbeitenden Vereinen trifft dies allerding absolut nicht zu! Ich kann Dir hier eine These aufstellen die Dir, solltest Du vom Fach sein, nicht weltfremd vorkommen dürfte: 2/3 aller Steuerberater (bzw. deren Schreibkräfte!!!) sind nicht in der Lage (mangels Erfahrung/Fortbildung im Bereich Lohnsteuer) oder Willens (oft wirtschaftliche Gründe) eine einfache Lohnsteuererklärung korrekt auszufüllen, geschweige zu dem Thema zu beraten. Und nun eine Tatsache: 100% aller Finanzamtsmitarbeiter meines zuständigen Finanzamtes konnten oder wollten mir nicht definitv bestätigen, dass eine Ausbilderentschädigung unter die Übungsleiterpauschale fällt (oder auch nicht)! MkG Michael Reichert | ||||
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