| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | FAQ: Übungsleiterpauschale | 17 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 391183 | ||
| Datum | 14.03.2007 10:40 MSG-Nr: [ 391183 ] | 7643 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Reichert Steht wo, Quelle? (Interessiert mich!) Steuerberatungsgesetz unter den § 4 ff Geschrieben von Michael Reichert Bei professionell arbeitenden Vereinen trifft dies allerding absolut nicht zu! Ausnahmen. Und Ausnahmen gibt es überall. Und ja, ich meinte das 2/3 nicht fähig sind Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall auseinander zuhalten. Geschrieben von Michael Reichert Ich kann Dir hier eine These aufstellen die Dir, solltest Du vom Fach sein, nicht weltfremd vorkommen dürfte: 2/3 aller Steuerberater (bzw. deren Schreibkräfte!!!) sind nicht in der Lage (mangels Erfahrung/Fortbildung im Bereich Lohnsteuer) oder Willens (oft wirtschaftliche Gründe) eine einfache Lohnsteuererklärung korrekt auszufüllen, geschweige zu dem Thema zu beraten. Unterschreib ich dir sofort. Geschrieben von Michael Reichert Und nun eine Tatsache: 100% aller Finanzamtsmitarbeiter meines zuständigen Finanzamtes konnten oder wollten mir nicht definitv bestätigen, dass eine Ausbilderentschädigung unter die Übungsleiterpauschale fällt (oder auch nicht)! Also für mich ist das eindeutig. Ich kann sämtliche Voraussetzungen, die in den Paragraphen genannt sind, erfüllen. Ergo... Übungsleiterpauschale: JA. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|