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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFAQ: Übungsleiterpauschale17 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland391183
Datum14.03.2007 10:40      MSG-Nr: [ 391183 ]7643 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Michael ReichertSteht wo, Quelle? (Interessiert mich!)
Steuerberatungsgesetz
unter den § 4 ff

Geschrieben von Michael ReichertBei professionell arbeitenden Vereinen trifft dies allerding absolut nicht zu!
Ausnahmen. Und Ausnahmen gibt es überall.

Und ja, ich meinte das 2/3 nicht fähig sind Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall auseinander zuhalten.

Geschrieben von Michael ReichertIch kann Dir hier eine These aufstellen die Dir, solltest Du vom Fach sein, nicht weltfremd vorkommen dürfte: 2/3 aller Steuerberater (bzw. deren Schreibkräfte!!!) sind nicht in der Lage (mangels Erfahrung/Fortbildung im Bereich Lohnsteuer) oder Willens (oft wirtschaftliche Gründe) eine einfache Lohnsteuererklärung korrekt auszufüllen, geschweige zu dem Thema zu beraten.

Unterschreib ich dir sofort.

Geschrieben von Michael ReichertUnd nun eine Tatsache: 100% aller Finanzamtsmitarbeiter meines zuständigen Finanzamtes konnten oder wollten mir nicht definitv bestätigen, dass eine Ausbilderentschädigung unter die Übungsleiterpauschale fällt (oder auch nicht)!

Also für mich ist das eindeutig. Ich kann sämtliche Voraussetzungen, die in den Paragraphen genannt sind, erfüllen. Ergo... Übungsleiterpauschale: JA.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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