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Feuerwehrgesetz
RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaStabilität von Leitplanken8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W391238
Datum14.03.2007 16:47      MSG-Nr: [ 391238 ]6663 x gelesen

Hallo.

Geschrieben von Daniel SchmidbergerVAriante 2: in einen normalen "Einlaufschacht" der Strasse, so ein viereckiger, Rüstholz rein und dann das als Festpunkt benutzen.

Quasi wie das Streichholz zum Aufhängen von ausgeblasenen Eiern?
Wenn das vom Durchmesser, Tiefe und Holzlänge passt, interessanter Denkansatz. Kann man bestimmt in vielfältiger Situation nutzen.

Viele Grüße,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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