Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Motorsägeneinsatz, hier: Ausrüstung mit Schnittschutz | 13 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 391609 |
Datum | 17.03.2007 09:31 MSG-Nr: [ 391609 ] | 15485 x gelesen |
Unfallkasse
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Johannes PeterWie schon einmal erwähnt fordert die UK Rheinland Pfalz noch nicht einmal Schnittschutzhosen bzw. Schnittschutzhandschuhe.
Da hat man wohl, genau wie bei vielen Wehrführern/ Wehrleitern, noch nicht den ernst der Sache erkannt. Wieso "fordert" sie das nicht? Schau mal hier: UK RLP: Schnittschutz für Kettensägenführer
Schnittschutzhosen sind durchaus gefordert, Handschuhe nicht (Wobei sich über deren Nutzen wohl auch diskutieren lässt. Der Sägenführer hat beide Hände an der Säge, andere Flossen haben da im Umkreis nix zu suchen).
Geschrieben von UK RLPSchnittschutz für Kettensägenführer
DIN EN 381-5 ?Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen ? Teil 5: Anforderungen an Beinschutz? definiert drei Formen für den Beinschutz:
Die Formen A und B sind für professionelle Kettensägenführer bei den üblichen Holzerntearbeiten gedacht. Der Schnittschutz ist im wesentlichen auf die Vorderseiten der Beine beschränkt.
Die Form C soll von Personen benutzt werden, die normalerweise nicht oder nur in Ausnahmesituationen mit der Kettensäge tätig werden. Der Schutzbereich des Beinschutzes umfasst bei der Form C die Vorder- und Rückseite der Beine (Rundumschutz).
Die einzelnen Formen unterscheiden sich im Tragekomfort.
Für den Feuerwehreinsatz mit Kettensägen ist ein Beinschutz nach DIN EN 381-5 erforderlich. Die Form ist freigestellt. Die Ausführung kann als Latzhose, Bundhose oder Beinlinge gewählt werden. Dabei empfiehlt sich eine Größe, die das Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges ermöglicht.
Bei Neubeschaffungen ist darauf zu achten, dass die Schnittschutzausrüstung mit dem Zeichen ?KWF-Gebrauchswert? (Schnittschutzhosen) bzw. ?KWF-Test? (Schnittschutzbeinlinge) und dem Piktogramm ?Schutz gegen tragbare Kettensägen? gekennzeichnet ist. Das über 50 Jahre alte ?FPA ?Zeichen? (FPA = Forsttechnischer Prüfausschuss des KWF) ist durch das Zeichen ?KWF-Gebrauchswert? ersetzt worden.
Vorhandene, funktionsfähige Ausrüstungen können weiterhin benutzt werden. Beinlinge, bei denen keine sichere Verbindung im Bereich des Hosenschlitzes besteht, sind allerdings zu ersetzen.
Für einen Kettensägenbenutzer der Feuerwehr besteht die vollständige persönliche Schutzausrüstung aus:
# Feuerwehrschutzanzug,
# Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Gesichtsschutz,
# Feuerwehrschutzhandschuhe,
# Feuerwehrsicherheitsschuhwerk,
# Schnittschutzhose bzw. Schnittschutzbeinlinge,
# Gehörschutzstöpsel.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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