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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSparmodell für Feinstaub-Plakette?10 Beiträge
AutorAndr8eas8 G.8, Ahnatal / Hessen391712
Datum18.03.2007 10:55      MSG-Nr: [ 391712 ]6123 x gelesen

Bedauere, aber ich kann aus besagten Wortlaut NICHT herauslesen, dass ich auf dem Weg zur Feuerwache Sonderrechte in Anspruch nehmen darf - ich denke das ist ein heikles Thema, bei dem man sehr vorsichtig sein muss.

Soweit mir bekannt ist, kann ich mit eingeschaltetem Blaulicht UND Signalhorn Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn die anderen verkerhsrteilnehmer sie mir gewähren!

D. h. wenn auf dem Weg zu einer Einsatzstelle bin, Alarmfahrt mit Blaulicht und Signalhorn, und an eine für mich rote Ampel komme, muss ich mich vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer mich gesehen haben und ich darf nur langsam(!) in die Kreuzung einfahren; verzögerne die anderen Verkehrsteilnehmer und gewähren mir die Vorfahrt, erst dann darf ich weiterfahren.

Wie soll ein anderer Verkehrsteilnehmer erkennen , dass du gerade - ohne Blaulicht und Signalhorn - auf dem Weg zu einer Einstatzstelle bist? Bei uns ist das klar geregelt, auf der Fahrt zur Feuerwehr, nach der Alarmierung,ist für uns die STVO bindend: Wenn da 30 ist fahren wir 30 und bei 'ner roten Ampel bleiben wir stehen.

Sicherlich gibt es auch hier und da Ausnahmen - eine ist z. B. dass wir theoretisch auch ein CE-Fahrzeug ohne entsprechenden Führerschein auf dem Weg zur Einstazstelle fahren dürften, WENN Leib und Leben in Gefahr ist, aber kein entsprechender Fahrer vor Ort ist. Aber wie bekommst du die Karre wieder auf die Wache, wenn die Notlage abgewendet worden ist??? Da ist das ganz ordinäres Fahren ohne Führerschein.

Und bezogen auf die Plaketten der Feinstaubregelung - wer zwingt dich im Falle einer Alarmierung mit dem Auto zur Wache zu fahren, du kannst auch laufen, mit dem Fahrrad fahren, ... vielleicht hast' ja auch 'nen Pferd das du nehmen kannst.



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