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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaRechtliches zum Thema F-Homepage21 Beiträge
AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg392211
Datum20.03.2007 15:40      MSG-Nr: [ 392211 ]10146 x gelesen

Hallo, die Frage lässt sich so noch nicht ganz in deinem Sinne beantworten. Zunächst wurde das Deutsche Urheberechtsgesetz dahingehend erweitert, dass Softwareprodukte als klares "Geistiges Eigentum" jetzt darunter fallen und somit auch geschützt sind. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn die Seite in ausreichendem Umfang individuell programmiert wurde. Also muss schon Mal getrennt werden zwischen Konzept und Inhalt. Z.B. kann im Bereich "Aktuelles" von vielen Leuten Inhalt in einer Datenbanklösung gefüttert werden die dann automatisch auf der Seite hochgeladen wird.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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