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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaRechtliches zum Thema F-Homepage21 Beiträge
AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen392215
Datum20.03.2007 15:47      MSG-Nr: [ 392215 ]10047 x gelesen

Ich würde es so sehen:

- die rechtliche Verfügungsgewalt über die Domain hat der Domaininhaber (lt. dem zuständigen Registrar)
- das Recht am Design ist schwierig zu betrachten, HTML-Code zählt nicht zu schützenswertem Gut, ebenso Grafiken mit geringer "Schöpfungstiefe", was das im Einzelfall bedeutet hängt wohl nicht unwesentlich vom Richter ab, der darüber entscheidet
- das Recht an Inhalten, bzw. eher die Formulierung der Inhalte steht dem Urheber zu, der den Text geschrieben hat

Zumindest auf die Domain kann rechtlich dahingehend Einfluß genommen werden, dass Bspw. die Stadt "Städtchen" die Namensrechte an der Domain "feuerwehr-staedtchen.de" einklagen könnte.

Ich hoffe, das reicht Dir als grober Überblick.


Gruß, Thomas

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