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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaRechtliches zum Thema F-Homepage21 Beiträge
AutorJens8 M.8, Enger / NRW392246
Datum20.03.2007 18:00      MSG-Nr: [ 392246 ]9837 x gelesen

Geschrieben von Thomas BodenbenderZumindest auf die Domain kann rechtlich dahingehend Einfluß genommen werden, dass Bspw. die Stadt "Städtchen" die Namensrechte an der Domain "feuerwehr-staedtchen.de" einklagen könnte.

Ist das wirklich so? Hab jetzt etwas anderes im Kopf, aber gut - das war auch nicht auf "feuerwehr"-xy.de gemünzt.


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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