Also speziell auf feuerwehr-xy.de ist mir noch nicht bekannt, dass es diesbezüglich ein Urteil gäbe, allerdings muss man bedenken, dass die Feuerwehr grundsätzlich eine Einrichtung der Kommune ist. Für den Fall "kommunenname.de" gibt es mehrere Urteile, in denen der Kommune das Namensrecht an der Domain zugesprochen wurde, daher gehe ich mal davon aus, dass eine Kommune im Streitfall an feuerwehr-xy.de ebenfalls das Namensrecht zugesprochen bekäme.
Gruß, Thomas
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